2022 WH Care Holding GmbH
WH Care Holding GmbH
Steinriede 14
30827 Garbsen
Tel.: 05131 - 4611-555
Fax: 05131 - 4611-550
info@wh-care.de
Stationäre Pflege
Immer da, immer nah
Wir
pflegen
professionell,
geprägt
durch
ganzheitli
-
ches
Denken
und
Handeln.
So
wollen
wir
die
physischen,
psychosozialen,
kulturellen
sowie
geis
-
tigen
Bedürfnisse
unserer
Bewohner
achten.
Ziel
unseres
integrierten
Versorgungskonzeptes
ist
es,
auch
erkrankten,
behinderten
und
alten
Menschen
ein
größtmögliches
Maß
an
selbständiger
Lebens
-
führung zu ermöglichen.
Die
Grundlage
für
alle
pflegerische
Handlungen
ist
ein
humanistisches
Menschenbild,
das
sich
in
unse
-
rer Unternehmensphilosophie widerspiegelt.
In
der
stationären
Pflege,
aber
auch
in
den
anderen
Bereichen
pflegen
wir
unsere
Bewohner
nach
ihren
ganz persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Wir
gewährleisten
eine
fachlich
kompetente
und
angemessene
Pflege,
die
nach
den
anerkannten
pflege-
und
medizinwissenschaftlichen
Erkenntnis
-
sen
sowie
allen
gesetzlichen
Vorgaben
wirtschaft
-
lich
vertretbar
umgesetzt
wird.
Aber
nicht
Pflichterfüllung,
sondern
die
Erhaltung
der
Men
-
schenwürde
im
hohen
Alter,
die
Förderung
der
Gesundheit,
des
Lebens
und
der
Glückseligkeit
trei
-
ben
uns
jeden
Tag
an
unsere
Dienstleistungen
zu
leben.
Vollstationäre Pflege
In
unserer
vollstationären
Pflegeeinrichtung
wer
-
den
Pflegebedürftige
rund
um
die
Uhr
von
profes
-
sionellen
Pflegekräften
betreut.
Das
Angebot
in
unserer
Einrichtung
umfasst
das
gesamte
Spektrum
pflegerischer Leistungen:
Behandlungspflege
Die
medizinische
Behandlungspflege
umfasst
alle
Tätigkeiten,
die
auf
ärztliche
Verordnung
hin
von
Pflegekräften
aus
der
Gesundheits-
und
Altenpflege
durchgeführt
werden.
Darunter
fallen
Tätigkeiten
wie
die
Wundversorgung,
der
Verbandswechsel,
die
Medikamentengabe,
die
Dekubitusbehandlung
oder
die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Grundpflege
Unter
Grundpflege
versteht
man
die
pflegerische
Versorgung
eines
Menschen,
der
vorübergehend
oder
dauerhaft
nicht
allein
seine
alltäglichen
Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der
Pflegebedürftige
ist
dann
auf
die
Unterstützung
durch
eine
Pflegeperson
angewiesen.
Die
Pflege
-
person
übernimmt
im
Rahmen
der
Grundpflege
stellvertretend
die
Handgriffe,
die
der
Betroffene
nicht
mehr
allein
schafft,
und
unterstützt
und
för
-
dert ihn bei dem, was er selbst noch ganz gut kann.
Die
stationäre
Pflege
ist
nur
in
speziell
dafür
vorge
-
sehenen
Pflegeeinrichtungen,
wie
z.B.
dem
Lebens-
und
Gesundheitszentrum
möglich,
in
denen
Pflege
-
bedürftige
laut
§
71
SGB
XI
unter
der
dauerhaften
Aufsicht
einer
ausgebildeten
Pflegekraft
betreut
und
pflegerisch
versorgt
werden.
Es
kann
hier
unter
-
schieden werden zwischen:
ganztägiger
(vollstationärer)
Unterbringung
und
Versorgung
Tages- oder Nachtpflege (teilstationär) und
Kurzzeitpflege
Je
nach
Grad
der
Pflegebedürftigkeit
und
gewünschten
Extra-Services
können
die
Kosten
für
die
Pflege
in
Einrichtungen
je
nach
Bundesland
und
Ausstattung sehr unterschiedlich ausfallen.
Tagespflege
Zu Hause wohnen,
tagsüber versorgt
Verpflegung
Gemeinsam
können
unsere
Gäste
der
Tagespflege
das
Frühstück,
das
Mittagessen
und
den
Nachmit
-
tagskaffe
im
Wohn-/Essbereich
einnehmen.
Das
Essen
erfolgt
in
einer
freundlichen,
ruhigen,
ablen
-
kungsarmen
und
somit
stressreduzierten
Atmo
-
sphäre.
Dadurch
wird
die
Nahrungs-
und
Flüssigkeitsaufnahme positiv beeinflusst.
Fahrdienst
Grundsätzlich
haben
unsere
Tagespflegegäste
die
Möglichkeit,
sich
von
unserem
hauseigenen
Fahr
-
dienst
zur
Tagespflege
bringen
und
wieder
abholen
zu
lassen.
Wir
legen
größten
Wert
darauf,
dass
der
An-
und
Abfahrtsweg
keinesfalls
45
Minuten
über
-
schreitet.
Pflegemodell
Das
Pflegemodell
der
Tagespflege
ist
angelehnt
an
das Strukturmodell der Pflege.
Das
Ziel
ist
die
Unabhängigkeit
und
das
Wohlbefin
-
den
des
Menschen
zu
erhalten
und
zu
entwickeln.
Das
Pflegemodell
zeigt
die
Bedeutung
von
fähig
-
keitsfördernder
Prozesspflege
auf,
bei
der
die
individuelle
Lebensgeschichte
und
die
Lebenssitua
-
tion
sowie
die
Förderung
und
Fähigkeit
des
Men
-
schen im Zentrum steht.
Die
Tagespflege
bietet
für
die
Gäste
und
Angehöri
-
gen
eine
Entlastung
des
alltäglichen
Lebens
und
schafft
hierbei
eine
neue
Balance
für
Lebenszufrie
-
denheit.
Mittels
des
kontinuierlichen
Austausches
mit
den
Angehörigen,
schaffen
wir
mehr
Freizeit
für
die
eigenen
persönlichen
Dinge
im
Leben.
Hierbei
berücksichtigen
wir
die
besonderen
Belange,
Bedürfnisse
und
Wünsche
unserer
Gäste
und
Mit
-
glieder,
die
sorgenfrei
begleitet
werden
und
bestim
-
men
dürfen,
was
Ihnen
wichtig
ist.
Finanziell
wird
die
Tagespflege
gefördert,
sodass
Sie
wenig
bezah
-
len und viel erhalten.
„Wir
sind
für
Sie
da.
Mit
Zufriedenheit
und Vertrauen Entlastung erleben.“
Mit
unserem
WEBAS³
G(ast)-A(angehörigen)
Balance
Modell
schaffen
wir
Balance
und
Nutzen
für
Gäste
und
Angehörige.
Wir
achten
hierbei
darauf,
dass
gleichgesinnte
Gäste
miteinander
in
Austausch
gehen,
verbinden
jedoch
auch
gegensätzliche
Stär
-
ken
mit
dem
Ziel
der
Stärkung
der
Selbstwirksam
-
keit des Menschen.
Gerade
Angehörige
haben
primär
das
Ziel
für
ihre
Allerliebsten
zu
sorgen.
Hierbei
vergessen
Sie
sehr
oft,
dass
es
nicht
darum
geht
sich
selbst
aufzuop
-
fern und am Ende selbst krank zu werden.
Oft
stauen
sich
auch
Aggressionen
auf,
die
dazu
führen,
dass
der
Gast
sich
womöglich
nicht
mehr
sicher
fühlen
kann.
Demnach
schaffen
wir
für
den
Angehörigen
ein
reines
Gewissen,
indem
wir
für
den
Gast
und
den
Angehörigen
da
sind
und
präventiv
Ängste
und
negative
Emotionen
abbauen
und
posi
-
tive
Emotionen
fördern.
Egal
für
welches
Thema,
„wir sind für Sie da“.
Der
Gast
kommt
gerne
und
freiwillig
zu
uns,
da
er
nun
bewusst
Dinge
tun
und
erleben
kann,
die
ihm
gut
tun.
Statt
Einsamkeit
und
Isolation
geht
es
um
eine
gesundheitsfördernde
Teilnahme.
Hierbei
möchten
wir
ebenfalls
anmerken,
dass
wir
gesunde
Hausmannskost
anbieten
und/oder
auch
mittels
gesunder
Zutaten
selbst
gekocht
werden
kann.
Das
Thema
Gesundheit
steht
daher
im
Mittelpunkt.
Der
Angehörige
ist
froh,
wenn
er
im
Sinne
seiner
eige
-
nen
Freizeit
mehr
Zeit
für
sich
hat
und
sich
nicht
noch
mit
dem
Thema
„Fahrerei“
als
Stressfaktor
beschäftigen
muss.
Ein
Anruf
genügt
und
wir
kom
-
men vorbei.
Wir, Wunscherfüllung und
Wohlbefinden
Entlasten, Erleben und positive
Emotionen
Beziehungsförderung, Bewe-
gung und Begleitung
Aktivität, Abwechslung, Autono-
mie (Selbstbestimmung)
Sinnhaftigkeit, Selbstwirksam-
keit und Service als Grundhal-
tung (z.B. Fahrdienst, Essen wird
an den Tisch gebracht usw.)
Demnach
ist
das
Ziel
mittels
präventiver
Begleitung
künftig
eine
Überlastung
zwischen
Gast
und
Ange
-
hörigen
zu
vermeiden
und
präventiv
einem
statio
-
nären
Aufenthalt
vorzubeugen.
Wir
holen
daher
unsere
Gäste
ab
und
bringen
Sie
auch
wieder
heile
und
erfrischt
nach
Hause.
Ergänzend
veranstalten
wir
künftig
und
regelmäßig
(nach
Corona)
Angehöri
-
genabende
mit
dem
Ziel,
Sie
professionell
beraten
zu
können.
Menschen
zu
fin
-
den,
die
gerne
ihre
Erfahrun
-
gen
austauschen,
können
hier
in
Dialog
gehen.
Darüber
hinaus
beschäftigen
wir
uns
mit
folgenden
wichtigen
Themenblöcken,
egal
ob
mit
oder ohne Pflegegrad:
Finanzierungsgrundlagen
•
Pflegeversicherung
(bei
den
Pflegegraden
2
bis
5)
->
für
die
Tagespflege
hat
der
Gast
ein
Bud
-
get in Höhe der Sachleistung nach § 41 SGB XI
•
Entlastungsleistungen
nach
§
45b
SGB
XI
(monatlich
125
€)
können
mit
einfließen,
insbe
-
sondere bei Gästen mit Pflegegrad 1
•
Tagespflegegäste
können
50%
des
Budgets
aus
der
KZP
in
Anspruch
nehmen,
sofern
dieses
noch nicht verbraucht ist
•
Selbstzahler,
ggf.
Sozialhilfeträger
bei
Vorliegen
der Anspruchsvoraussetzungen
•
Investitionskosten-Refinanzierung
durch
Selbst
-
zahler,
ggf.
durch
die
zuständige
kommunale
Stelle/Behörde
bei
Vorliegen
der
Anspruchsvor
-
aussetzungen
Tagespflege finden Sie an den Standorten:
Sereetz
/
Georgsmarienhütte
/
Bünde
und
Weyhau
-
sen
Entlastung
für
pflegende
Angehörige
und
ein
Tape
-
tenwechsel für Pflegebedürftige
Die
Möglichkeit
der
Kurzzeitpflege
kann
für
beide
Parteien
in
Veränderungsphasen
(nach
Krankenhaus
-
aufenthalt,
wenn
die
Pflege
zu
Hause
noch
nicht
möglich
ist,
in
Feriensituationen)
eine
sichere
Betreuungsform und eine Entlastung der
Pflegesituation darstellen.
Kurzzeitpflege
dient
dazu,
Krisensituationen
zu
überbrücken
sowie
Sicherheit
und
Entlastungs
-
räume
für
Sie
als
pflegenden
Angehörigen
zu
schaffen.
Dazu
haben
Sie
im
Rahmen
der
Kurzzeit
-
pflege
den
Anspruch
auf
eine
maximal
achtwöchige,
bezuschusste,
vollstationäre
Pflege.
Für
diese
Form
der
Pflege
sind
in
unseren
Häusern
eigentlich
immer
Plätze
frei.
Wir
beraten
Sie
gern
über
die
genauen
Modalitäten
und
die
Möglichkeit
von
Zuschüssen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die
Kurzzeitpflege
ist
auf
eine
Dauer
von
56
Tagen
im
Jahr
beschränkt.
Für
diese
Zeit
übernehmen
die
Pflegekassen
die
Kosten
einer
stationären
Unter
-
bringung.
Die
Kurzzeitpflege
kann
zusätzlich
mit
der
Verhinderungspflege kombiniert werden.
Was
ist
der
Unterschied
zwischen
Kurzzeitpflege
und Verhinderungspflege?
Im
Gegensatz
zur
Verhinderungspflege
ist
eine
Kurz
-
zeitpflege
zu
Hause
nicht
möglich.
Kurzzeitpflege
kann
laut
Definition
nur
in
einer
entsprechenden
Pflegeeinrichtung
wie
einem
Pflegeheim
oder
unse
-
rem
Lebens-
und
Gesundheitszentrum
durchgeführt
werden.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch
auf
Kurzzeitpflege
haben
alle
anerkannten
Pflegebedürftigen
mit
Pflegegrad
2,
Pflegegrad
3,
Pflegegrad
4
und
Pflegegrad
5
sowie
Menschen,
die
durch
eine
Krankheit
oder
einen
Unfall
plötzlich
pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.
Was kostet eine Kurzzeitpflege?
Grundsätzlich
setzen
sich
die
Kosten
für
eine
statio
-
näre
Kurzzeitpflege
aus
den
üblichen
drei
Haupt
-
posten einer Pflegeheimunterbringung zusammen:
Unterbringung
und
Verpflegung,
Investitionskosten
(Instandhaltung etc.) und Pflegekosten
Die
Pflegekassen
bezuschussen
im
Rahmen
einer
Kurz
-
zeitpflege
die
anfallenden
Pflegekosten
mit
einem
Pauschalbetrag
von
1.612
Euro.
Dieser
wird
unabhän
-
gig
vom
Pflegegrad
bezahlt,
aber
erst
ab
Pflegegrad
2.
Menschen
ab
Pflegegrad
2
haben
Anspruch
auf
Kurz
-
zeitpflege
in
Höhe
von
1.612
Euro
pro
Jahr
plus
100
Prozent
des
nicht
genutzten
Budgets
der
Verhinde
-
rungspflege, d. h. insgesamt bis zu 3.224 Euro pro Jahr.
Verhinderungspflege
nach
§
39
SGB
XI
ist
auch
eine
Leistung
der
Pflege
-
versicherung.
Ist
eine
Pflegeperson
wegen
Erho
-
lungsurlaubs,
Krankheit
oder
aus
anderen
Gründen
an
der
Pflege
gehindert,
übernimmt
die
Pflegekasse
die
nachgewiesenen
Kosten
einer
notwendigen
Ersatzpflege
für
längstens
sechs
Wochen
je
Kalen
-
derjahr.
Ist
eine
Notsituation
entstanden
und
es
muss
sehr
schnell
gehen,
dann
ist
Verhinderungs
-
pflege
auch
in
unserer
Einrichtung
mit
Kurzzeit
-
pflege
oder
vollstationärer
Pflege
möglich.
Die
Finanzierung
der
Pflege
bleibt
gesichert,
denn
Leis
-
tungen
der
Kurzzeitpflege
und
Leistungen
der
Verhinderungspflege sind kombinierbar.
Kurzzeitpflege
Zu Gast bei Freunden
Wer
für
kurze
Phasen,
etwa
nach
einem
Kranken
-
hausaufenthalt
oder
in
der
Ferienzeit,
in
einem
unserer
Lebens-
und
Gesundheitszentren
wohnen
möchte,
hat
dazu
im
Rahmen
einer
Kurzzeitpflege
die
Möglichkeit.
Für
diese
Form
der
Pflege
sind
in
unseren
Häusern
eigentlich
immer
Plätze
frei
(ein
-
gestreute
Kurzzeitpflege).
Wir
beraten
Sie
gern
über
die
genauen
Modalitäten
und
die
Möglichkeit
von
Zuschüssen
an
unseren
Standorten.
Wir
würden
uns
freuen,
wenn
Sie
uns
vorher
anrufen
und
einen
Ter
-
min vereinbaren.
Kurzzeitpflege finden Sie an allen Standorten.
Willkommen
zu Hause
Pflege